Leisten Sie mit uns gemeinsam einen Betrag zur Umsetzung der UN Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu allen Möglichkeiten haben, die auch Menschen ohne Behinderungen haben. Arbeiten, wo Andere auch arbeiten.
Die RAMPER WERKSTÄTTEN sehen es als eine wichtige Aufgabe an, Menschen mit Behinderung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen zu einer selbsttätigen Arbeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu befähigen.
Dies wird mit Hilfe von Praktika und Arbeitserprobungen in Zusammenwirken mit Betrieben und Institutionen umgesetzt.
Gemeinsam mit Betrieben der freien Wirtschaft und einer Fachkraft der RAMPER WERKSTÄTTEN zur beruflichen Integration gehen unsere Bemühungen dahin, Arbeitsplätze entsprechend der Fähigkeiten des einzelen Menschen zu installieren.
Die Fachkraft zur beruflichen Integration ist ihr zuverlässiger Partner auf dem Wege der Integration. Seine Aufgaben erstrecken sich von der Arbeitsplatzakquise, Arbeitsplatzanalyse bis zur Qualifizierung und Begleitung der Beschäftigten.
Wir können auf eine jahrelange gute Zusammenarbeit mit Instutionen, Handwerksbetrieben, Dienstleistungsunternehmen, Gastronomie und anderen privaten Unternehmen zurückblicken.
Werden auch Sie unser Partner.